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Statuten

Im August 1852 bestätigten die Behörden den Status einer gemeindlichen Organisation und gestatteten dieser Gemeinde kurz danach die Anstellung eines Religionslehrers. Am 28. April 1857 beantragten die St. Pöltner Juden schließlich die Gründung einer israelitischen Kultusgemeinde (im folgenden: IKG). Sie sollte sich über das Gebiet der Bezirkshauptmannschaften St. Pölten, Lilienfeld, Melk und Hietzing-Umgebung erstrecken. Die Bestätigung der Statthalterei erfolgte aber erst 1863.

Wie den Statuten aus dem Jahr 1872 zu entnehmen ist, war die Jüdische Gemeinde St. Pölten „als unpolitischer Verein, dessen Zweck die Erhaltung und Förderung des rituellen Lebens mit all seinen dafür notwendigen Einrichtungen“ war, konstituiert. Mitglied konnten jene Israeliten werden, die Aufnahme in diesen Verein begehrten und eine Aufnahmetaxe von 25 fl. leisteten; zusätzlich mussten sie vierteljährlich eine Gebühr entrichten.

Erst das sogenannte „Israelitengesetz“ des Jahres 1890 schuf die Möglichkeit zur Konstituierung staatlich anerkannter Kultusgemeinden. Laut diesem Gesetz war die Mitgliedschaft bei einer Kultusgemeinde und damit die Entrichtung von Kultussteuern für jeden Juden verpflichtend. Aufgrund des Israelitengesetzes kam es in den Jahren 1890 bis 1898 sowohl zur Gründung neuer Gemeinden als auch zu Neuzuteilungen an schon bestehende.

Nach der neuen Regelung umfasste die IKG St. Pölten die Gerichtsbezirke Hainfeld, Herzogenburg, Kirchberg a. d. Pielach, Lilienfeld, Melk, St. Pölten, Neulengbach und Purkersdorf. Vor dem März 1938 waren mehr als 800 Personen in der Gemeinde organisiert, doch dürfte diese Zahl in den ersten beiden Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts etwas höher gewesen sein.

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