Schächter
Der Schächter (Schochet) ist für die rituelle Schlachtung von Fleisch und Geflügel und dessen weitere Behandlung nach den jüdischen Speisegesetzen (Kaschrut) zuständig. Er prüft („beschaut“) die rituelle Tauglichkeit der Tiere und gibt sie zum Genuss frei oder verbietet sie. Entweder betrieb er einen eigenen Schlachthof oder benutzte den eines christlichen Fleischers mit. In Gemeinden mit verstreut lebenden Familien, wie St. Pölten, schächtete er vor Feiertagen auch in den jeweiligen Privathäusern.
Kantor Rabinowitsch übte auch die Funktion des Schächters aus. Sein Sohn Emil erinnerte sich, dass Mitglieder der IKG oft mit Hühnern, Ziegen, manchmal sogar mit Hirschen oder Rehen zu seinem Vater kamen, der die Tiere dann rituell schlachtete. An Geschäftstagen musste er auch in der Fleischbank überprüfen, ob das Fleisch tatsächlich die Koschervorschriften erfüllte. Ab 1906 kam es wiederholt zu Problemen mit dem Fleischhauer Scherer, der den mit der IKG ausgehandelten Vertrag zur Lieferung von koscherem Fleisch nicht immer erfüllen konnte oder wollte.
Daher bestellte die IKG neben dem Kantor den Tempeldiener Carl Süß „als 2tes Aufsichtsorgan […] u. haben sowohl der Schächter Rabinowitsch, wie auch Hr. Süß gleichzeitig täglich von 7 bis 10 h vormittags in der Fleischbank strengste Kontrolle zu üben.“ Aber auch diese Maßnahme konnte das Problem nicht völlig aus der Welt schaffen.